Allgemeine Geschäftsbedingungen des Webasto Konzerns für den Verkauf (Stand August 2021)

Hinweis: Sofern sich die Angaben im Text auf die männliche Form beziehen, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Webasto AGB“) gelten für die Webasto SE und alle von ihr abhängigen Konzerngesellschaften (einzeln oder zusammen auch „Webasto“ oder „Webasto Gruppe“). Abhängig in diesem Sinne bedeutet, dass die Webasto SE, unmittelbar oder mittelbar, aufgrund Stimmrechtsmehrheit, Mehrheit in der Unternehmensleitung oder einer Vereinbarung, beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung der jeweiligen Konzerngesellschaft hat. Zudem finden diese Webasto AGB Anwendung auf den Verkauf und die Lieferungen von beweglichen Produkten und Software jedweder Art durch Webasto, unabhängig davon, ob durch Webasto hergestellt oder bei Dritten eingekauft, insbesondere von Waren, Ersatzteilen, Komponenten, Materialien, Maschinen und/oder Adaption von Produkten (zusammen „Kaufgegenstände“) sowie für die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch Webasto (zusammen „Leistungen“), die Käufer (wie nachstehend definiert), bei Webasto bestellen, erwerben und/oder in Auftrag geben.

Im Falle der Bestellung einer Ladestation mit integriertem Connectivity Paket gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Connectivity („Connectivity AGB“). Abrufbar unter webasto-charging.com/en_de/connectivity.

1.2 „Käufer“ im Sinne dieser Webasto AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, einschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen Webasto und dem Käufer (Webasto und der Käufer jeweils einzeln auch die „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Kaufgegenständen sowie der Erbringung von Leistungen durch Webasto richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Webasto AGB. Das gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen für den Verkauf und die Lieferung von Kaufgegenständen und die Erbringung von Leistungen, selbst wenn dort die Geltung der Bestimmungen dieser Webasto AGB nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Davon abweichende oder entgegenstehende Regelungen von Käufern, wie insbesondere eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn deren Geltung von Webasto ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss anerkannt wurde. Eines gesonderten, weiteren Widerspruchs durch Webasto im Einzelfall bedarf es nicht.

1.4 Diese AGB sind online auf www.webasto-comfort.com/de-de/agb/  jederzeit abrufbar.

2. Vertragsschluss, Kostenvoranschlag für Installationsleistungen

2.1 Angebote von Webasto sind rechtlich unverbindlich, sofern sie von Webasto nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gibt der Käufer daraufhin durch die Bestellung ein Angebot ab, so kommt der Vertrag mit Auftragsbestätigung der Webasto oder mit der Lieferung zustande.

2.2 Unterbreitet Webasto ein verbindliches Angebot und wird dieses seitens des Käufers nicht inner-halb der im Angebot genannten Gültigkeitsfrist oder, im Falle des Fehlens einer solchen Angabe, innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen seit Zugang des Angebots beim Käufer angenommen, erlischt das Angebot. Das Angebot und diese Webasto AGB gelten als durch den Käufer in ihrer Gesamtheit und ohne Änderungen akzeptiert, wenn der Käufer ein Angebot von Webasto durch seine Bestellung und/oder einen Lieferabruf annimmt.

2.3 Im Falle einer Bestellung von Waren im Onlineshop über die Webseite www.webasto-charging.com gilt Folgendes:

Die Darstellung der Kaufgegenstände und Leistungen auf der Webseite stellt noch kein verbind-liches Angebot dar. Durch Klicken auf den Bestellbutton gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Kaufgegenstände bzw. Leistung ab. Nach Absenden der Bestellung wird automatisiert eine Bestellbestätigung mit den Details der Bestellung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse versandt. Diese dient nur der Bestätigung des Eingangs der Bestellung und führt noch nicht zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch die An-nahmeerklärung von Webasto zustande, die mit einer gesonderten E-Mail („Auftragsbestäti-gung“ oder „Versandbestätigung“) versandt wird. Sollte der Käufer im Einzelfall keine Versand-bestätigung erhalten, kommt der Vertrag spätestens mit der tatsächlichen Ablieferung am verein-barten Lieferort („Ablieferung“) durch Webasto zustande. Sollte zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellten Kaufgegenstände oder Leistungen nicht verfügbar sein, behält sich Webasto vor, die Bestellung nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Der Käufer wird hier-über unverzüglich informiert. Etwaige bereits geleistete Zahlungen werden dem Käufern unver-züglich rückerstattet.

3. Änderungen

Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, sind etwaige Änderungswünsche des Käufers hinsichtlich des Liefergegenstands, der Spezifikationen und/oder Prozesse mittels geeigneter und branchenüblicher Dokumentation an Webasto darzulegen. Diese Änderungswünsche werden von Webasto erst umgesetzt, nachdem die Parteien sich einvernehmlich auf eine etwaig notwendige Anpassung und Änderung von Lieferterminen, Preisen und/oder sonstigen Lieferbedingungen und -prozessen geeinigt haben. Sofern Webasto nach Prüfung der gewünschten Änderungen feststellt, dass diese Änderungen nicht für den vorgesehenen Zweck und die notwendigen Qualitätsanforderungen des Liefergegenstandes geeignet sind, wird Webasto den Käufer hierauf hinweisen. Webasto behält sich das Recht vor, die Ausführung und Umsetzung dieser Änderungen in diesem Fall ohne Haftung gegenüber dem Käufer zu verweigern, bis die Parteien einvernehmlich eine solche Anpassung der gewünschten Änderung vorgenommen haben, die dem Zweck und den Qualitätsanforderungen entspricht.

4. Beauftragung von Dritten

Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, so gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

4.1 Webasto ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Käufers Unteraufträge an Dritte zu erteilen. Die Beauftragung Dritter lässt die unmittelbare rechtliche Verantwortlichkeit Webastos gegenüber dem Käufer unberührt.

4.2 Im Falle der Herstellung von Kaufgegenständen wird Webasto den Käufer informieren, wenn die Produktion und/oder die Produktionsstätte zur Herstellung des Kaufgegenstandes oder Teilen davon an einen anderen Ort verlagert werden muss. Die Parteien werden sich in diesem Fall einvernehmlich über eine etwaig notwendige terminliche, preisliche oder sonstige Anpassung abstimmen.

5. Liefertermine und -fristen, Lieferstörungen, Lieferverzug

5.1 Lieferfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen frühestens nach Erfüllung aller vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere Eingang aller für die inhaltliche Bestimmung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Beistellungen und Informationen, soweit der Kunde diese vereinbarungsgemäß zu beschaffen hat. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und/oder verzögert sich die Lieferung durch sonstige Umstände, die der Käufer zu vertreten hat oder aus anderen von Webasto nicht zu vertretenden Gründen, verlängern sich die vereinbarte Lieferfrist oder der vereinbarte Liefertermin entsprechend. Gleiches gilt, wenn die Lieferfristen und -termine aufgrund höherer Gewalt (siehe Ziffer 6.1) nicht eingehalten werden könne.

5.2 Lieferfristen verlängern sich beim Eintritt solcher Umstände, die von Webasto nicht zu vertreten sind und die für Fertigung oder Ablieferung des Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind, insbesondere solche gem. Ziffer 6.1 als auch Umständen, die Webasto oder Unterlieferanten betreffen („unverschuldete Betriebsstörungen“), um die Dauer der Betriebsstörung. Ist eine wegen unverschuldeter Betriebsstörung erforderliche Anpassung des Vertrages trotz allen zumutbaren Anstrengungen nicht möglich, so ist Webasto berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3Verlängert sich aufgrund der in Ziffer 5.2 genannten Umstände die Lieferfrist oder wird Webasto von seiner Lieferpflicht frei, hat der Kunde keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art gegen Webasto. Für unverschuldete Betriebsstörungen haftet Webasto auch nicht während des Verzuges. Webasto ist verpflichtet, den Kunden über den Eintritt eines der genannten Umstände zu unterrichten.

5.4 Verzögern sich Versand oder Anlieferung des Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden oder auf Grund von Umständen, die ihren Ursprung im Risiko- und Verantwortungsbereich des Kunden haben, so hat der Kunde Webasto die durch die Lagerung entstandenen tatsächlichen Kosten zu erstatten. Sofern es sich bei dem Kunden, um einen Unternehmer handelt, beträgt der Anspruch bei Lagerung mindestens 0,5 % des noch ausstehenden Rechnungsbetrages für jeden noch ausstehenden Monat, beginnend einen Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft; der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt möglich. Webasto ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

5.5 Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Lieferung der Kaufgegenstände ex works (Incoterms 2020). Für den Gefahrübergang gilt Ziffer. 7.

5.6 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Käufer unzumutbar. Nimmt der Käufer verfrühte Lieferungen oder Lieferungen erkennbarer Mehrmengen widerspruchslos an, so gilt die Lieferverpflichtung von Webasto bezüglich dieser Kaufgegenstände als erfüllt. Entsprechendes gilt im Falle der vorbehaltlosen Entgegennahme erkennbarer Mehrmengen.

6. Höhere Gewalt

6.1 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Pandemie, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unverschuldete Betriebsstörungen oder unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die Webasto an der Erfüllung der Vertragspflichten hindern, befreien Webasto für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihrer Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Webasto im Verzug befindet. Webasto verpflichtet sich, den Käufer unverzüglich über den Eintritt der Behinderung und deren voraussichtliche Dauer zu unterrichten. Dauert das Hindernis länger als drei (3) Monate an, so ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Webasto wird dem Käufer in diesem Fall etwaige bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen erstatten. Ein vom Käufer zu vertretendes Leistungshindernis berechtigt diesen nicht zum Rücktritt vom Liefervertrag.

6.2 Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich alles zu unternehmen, um die Auswirkungen der Störung abzumildern. Die Parteien haben zudem nach alternativen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Erfüllung der Leistungspflichten weiter zu ermöglichen und ggf. ihre Verpflichtungen für den Zeitraum der Störung des veränderten Verhältnisses nach Treu und Glauben anzupassen. Sobald die Störung nicht mehr vorliegt, sind die ursprünglichen Leistungspflichten der Parteien – vorbehaltlich der Rücktrittsregelung unter Ziffer 5.1 – wieder zu erfüllen.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht, wenn es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, spätestens mit Auslieferung von Webasto an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson (einheitlich als „Transportperson“ bezeichnet) auf den Käufer über. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, geht die Gefahr nur dann bereits mit der Übergabe an eine Transportperson über, wenn der Käufer diese mit der Ausführung beauftragt hat und Webasto dem Käufer die Transportperson nicht zuvor benannt hat. Sofern nichts anderes vereinbart geht die Gefahr spätestens mit der Ablieferung auf den Käufer über. Der gesetzliche Gefahrübergang im Falle des Annahmeverzuges bleibt unberührt. Die Gefahr geht auch insoweit ausschließlich auf den Käufer über, als Kaufgegenstände auf Wunsch des Käufers bei Webasto gelagert werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Webasto wird ausschließlich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen, jedoch keine weiteren Sicherungsvorkehrungen für den Käufer vornehmen.

8. Qualität, Wareneingangskontrolle, Mängelansprüche

8.1 Webasto wird hinsichtlich der Kaufgegenstände und Leistungen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, die vereinbarten Spezifikationen, Qualitäts-, Umwelt-, Immissions-, Sicherheits- und Prüfvorschriften und die vereinbarten technischen Daten beachten. Webasto wird den Käufer schriftlich über auftretende Qualitätsprobleme bei den Kaufgegenständen und Leistungen informieren. Für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, werden sich die Parteien zudem über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren.

8.2 Im Falle eines Mangels der Kaufgegenstände stehen dem Käufer – vorbehaltlich der für Unternehmer geltenden Regelungen in Ziffer 8.3 – die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe zu, dass Schadensersatzansprüche nur in dem unter Ziffer 9 bestimmten Umfang bestehen. Die Abtretung von Mängelansprüchen gegenüber Webasto ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde ist Verbraucher.

8.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist und es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

a) Der Käufer hat er die Kaufgegenstände bei Ablieferung unverzüglich auf erkennbare Sachmängel zu untersuchen. Solche Sachmängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens zehn (10) Tage nach Ablieferung der Kaufgegenstände schriftlich gegenüber Webasto zu rügen. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. Andere Sachmängel sind, sofern sie innerhalb der Verjährungsfrist auftreten, vom Käufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gegenüber Webasto zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei Webasto. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelansprüche mit Ausnahme arglistig verschwiegener Mängel ausgeschlossen.

b) Der Käufer darf die Entgegennahme von Kaufgegenständen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

c) Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist Webasto berechtigt, die Webasto entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass für ihn bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennbar war, dass kein Mangel vorlag.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Ablieferung des Liefergegenstandes. Abweichend hiervon gilt für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie aufgrund der schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die gesetzlichen Verjährungsregelungen bleiben im Falle des Lieferantenregresses ebenfalls unberührt.

e) Weist der Liefergegenstand nachweislich innerhalb der Gewährleistungsfrist gem. Ziffer 8.3.d) einen Sachmangel auf, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, wird Webasto zur Nacherfüllung nach Wahl von Webasto den Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Liefergegenstand liefern. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegen-stand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes.

f) Webasto erhält, soweit möglich, die Teile zur Untersuchung zurück. Soweit die zu ersetzenden Kaufgegenstände nicht in die Befundung für den Mangel einfließen oder Webasto nicht zur technischen Analyse oder Überarbeitung zur Verfügung gestellt werden, werden diese durch den Käufer verschrottet, und die Parteien werden sich über die Übernahme der diesbezüglichen Kosten gesondert abstimmen.

8.4 Sachmängelansprüche des Käufers bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Des Weiteren liegt kein Sachmangel vor, bei:

a) natürlichem Verschleiß; dies gilt insbesondere aber nicht abschließend für Brennereinheiten und Glühzündelemente bei Heizgeräten, Riemen und Spannelemente bei Klimaanlagen sowie Sicherungen, Kohlebürsten und Filtern. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt.

b) Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Behandlung, des Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel, der ungeeigneten Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung, oder durch klimatische und sonstige Einwirkungen entstehen;

c) Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen;

d) nicht reproduzierbare Softwarefehler.

e) Des Weiteren stehen dem Käufer keine Sachmängelansprüche zu, wenn die Ware von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Webasto haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Konstruktion oder der Wahl des Materials beruhen, sofern der Käufer die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.

8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist diese unmöglich oder unzumutbar oder sollte diese verweigert werden, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von Ziffer 8 – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen seine Rücktrittsrechte bzw. Minderungsrechte wahrnehmen

8.6 Die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs gegen Webasto setzt jeweils den Nachweis und die Vorlage der Webasto Kaufrechnung, sowie zusätzlich den jeweiligen Nachweis der ordnungsgemäßen Installation durch eine Fachkraft voraus.

Sofern es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, gelten folgende ergänzende Bestimmungen:

a) Die beanstandeten Teile sind an Webasto einzusenden.

b) Webasto ist bereit, nach seinem Ermessen, unbeschadet dieser Gewährleistungsbestimmungen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Ein- und Ausbaukosten im Rahmen der Webasto Werkstattrichtzeiten zu tragen. Voraussetzung für die Übernahme von Aus- und Einbaukosten ist, dass diese Arbeiten von Webasto selbst und/ oder einer von Webasto anerkannten Kundendienstwerkstätte ausgeführt werden.

c) Etwaige Regressansprüche gegenüber Webasto kann der Käufer nur geltend machen, wenn und soweit der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen, z.B. Kulanzregelungen, getroffen hat.

8.7 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 8 geregelten Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen, sofern für Verbraucher nicht zwingende gesetzliche Rechte fortbestehen. Für Rechtsmängel gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 8 entsprechend, wobei jedoch für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ergänzend Ziffer 11 gilt.

8.8 Eine Garantie seitens Webasto liegt nur vor, wenn diese durch Webasto ausdrücklich erklärt wird.

9. Haftung

9.1 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nachstehend nicht abweichend bestimmt:

Webasto haftet unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadensersatz im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Webasto, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Webasto haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Webasto nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Der Schadenersatz von Webasto ist darüber hinaus, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, direkten, vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Wert des Kaufgegenstandes begrenzt. Der Käufer hat sich etwaige Aufwendungen und etwaige gesetzlichen und vertraglichen Regressansprüche gegenüber Dritten im Rahmen seines Schadensersatzanspruches gegenüber Webasto anrechnen zu lassen.

9.3 Webasto haftet ausdrücklich nicht, sofern und soweit Schäden dem Käufer daraus entstehen, dass er seine Pflicht zur Mitwirkung nicht oder nicht ausreichend erbringt, insbesondere wenn eine Installation aus rechtlichen Gründen an dem vorgesehenen Installationsort nicht zulässig ist, oder den Käufer ein Mitverschulden trifft, d.h. dieser den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig (mit-)verschuldet hat.

9.4 Ziffer 9.1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Webasto, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9.6 Die Regelungen dieser Ziff. gelten auch dann, wenn der Käufer anstelle eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung einen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend macht.

10. Preise, Rechnung, Zahlung

10.1 Die Beauftragung durch den Käufer erfolgt zu den in den jeweils aktuellen Preislisten von Webasto genannten Preisen zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Berechnung der Umsatzsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen gegeben sind. Gegenüber Verbrauchern wird Webasto den Preis einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angeben. Alle Preise auf der Webseite www.webasto-charging.com sind in Euro angegeben und verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.

10.2 Gegenüber Unternehmern behält sich Webasto das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn sich einzelne Kostenpositionen aus von Webasto nicht zu vertretenden Gründen nach Vertragsschluss verändern, bespielweise im Fall einer Erhöhung der Rohmaterialpreise. Webasto ist hiernach berechtigt, die Preise zu erhöhen, sofern die Veränderung der Kostenposition(en) zu einer Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung führt. In diesem Fall wird Webasto den Käufer umgehend über die Preisanpassung und deren Grund unterrichten.

10.3 Wenn nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen von Webasto spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablieferung des Kaufgegenstands bzw. der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass der gesetzliche Zinssatz zu zahlen ist.

10.4 Im Falle einer Bestellung im Onlineshop über die Webseite www.webasto-charging.com stehen dem Käufer für die Bezahlung die auf der Webseite und beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Auf welche Waren und in welcher Höhe Versandkosten entfallen, wird dem Käufer vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt. Weitere Informationen zu den Zahlungsmodalitäten insbesondere mit externen Zahlungsanbietern erhalten Sie auf www.webasto-charging.com.

10.5 Falls Webasto von Umständen Kenntnis erlangt, die es erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Käufer die fälligen Forderungen Webastos nicht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche Webastos gefährdet erscheinen, ist Webasto berechtigt, Lieferungen nur gegen volle oder teilweise Zahlung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Käufer in diesem Fall einer Aufforderung von Webasto zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist Webasto berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese Gegenansprüche des Käufers aus demselben Vertrag resultieren, wie die Forderung von Webasto. Zudem bleiben etwaige Zahlungsansprüche des Käufers im Falle der Ausübung seines Verbraucherwiderrufsrechts von der Regelung unberührt.

11. Schutzrechte, Rechte Dritter

11.1 Webasto bleibt zu jeder Zeit Eigentümer der bei Webasto bereits vor Abschluss eines Vertrages oder außerhalb des Umfangs eines Vertrages vorhandener Schutz-, Urheber- und sonstiger Rechte, insbesondere aber nicht abschließend, von Know-how, Versuchs- und Entwicklungsberichten, Anregungen, Ideen, Entwürfen, Gestaltungen, Zeichnungen, Vorschlägen, Muster, Modellen, Software inklusive Source Code, Datensätzen, CAD inklusive Historie etc. (zusammen „Altschutzrechte“). Der Käufer erhält keinerlei Nutzungsrechte und/oder Lizenzen an diesen Altschutzrechten, es sei denn, Webasto hat dem ausdrücklich und im Einzelfall zugestimmt und die Parteien haben hierzu eine entsprechende gesonderte Vereinbarung getroffen, die insbesondere die Einräumung etwaiger Nutzungsrechte zu marktüblichen Bedingungen enthält.

11.2 Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, gelten ergänzend folgende Regelungen:

a) Webasto haftet nicht auf Ersatz von Schäden, die sich aus der Verletzung von gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte („Schutzrechte“) ergeben, wenn Webasto nachweist, dass Webasto die Verletzung nicht zu vertreten hat. Webasto hat die Verletzung insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist und Webasto nicht aus anderen Gründen von dem Bestehen des Schutzrechts Kenntnis hatte. Im Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung von Webasto im Falle von Schutzrechtsverletzungen nach Ziff. 9 dieser Webasto AGB.

b) Die Parteien verpflichten sich, sich unverzüglich über bekanntwerdende Verletzungsrisiken und angebliche Verletzungsfälle zu unterrichten und sich gegenseitig zur Abwehr möglicher Ansprüche unentgeltlich in jeder angemessenen Art und Weise, z.B. bei der Analyse und Dokumentationsauswertung, zu unterstützen. Insbesondere hat der Käufer Webasto auf erkennbare Gefahren der Verletzung von Schutzrechten des Käufers bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörenden Unternehmens hinzuweisen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind Ansprüche aufgrund einer solchen Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen.

c) Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, oder er Webasto nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt. Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, wenn die Erzeugnisse gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen des Käufers gefertigt werden oder die (angebliche) Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von Webasto stammenden Produkt oder Produktteil folgt oder die Erzeugnisse in einer Weise benutzt werden, die nicht Teil der Vereinbarung der Parteien ist und die Webasto nicht voraussehen konnten.

11.3 Wird der Kaufgegenstand zusammen mit einer Software verkauft, gewährt Webasto dem Kunden an der dazugehörenden Software ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich und örtlich beschränktes Nutzungsrecht. Dieses berechtigt den Kunden allein zur bestimmungsgemäßen Nutzung innerhalb der elektronischen Einrichtung des Kaufgegenstandes. Der Kunde hat insbesondere nicht das Verbreitungsrecht, das Vervielfältigungsrecht oder das Bearbeitungsrecht an der Software. Die Übertragung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe an einen Dritten unter Aufgabe der eigenen Nutzung nachweist, insbesondere im Falle des Weiterverkaufs des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, den neuen Käufer vertraglich zur Beachtung der Webasto zustehenden Rechte hinzuweisen. Die zum Betrieb des Liefergegenstandes erforderlichen Schriften und Programme sind regelmäßig Gegenstand von Urheber- und Schutzrechten und verbleiben im Eigentum von Webasto.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Die Kaufgegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von Webasto. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigen-tum Webastos hinweisen und Webasto unverzüglich benachrichtigen.

12.2 Der Käufer hat Webasto nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben.

12.3 Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, so gelten ergänzend folgende Regelungen:

a) Werden die Kaufgegenstände mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder verbunden, so überträgt der Käufer seine Eigentums- und Miteigentumsrechte an den neu hergestellten Gegenständen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren an Webasto und verwahrt diese insoweit mit kaufmännischer Sorgfalt für Webasto.

b) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht an Dritte verpfänden oder als Sicherheit übereignen. Er ist aber berechtigt, die Vorbehaltswahl im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, wenn er hierbei ebenfalls den Eigentumsvorbehalt vereinbart. Hierzu tritt er sämtliche ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Bruttorechnungsbetrages von Webasto an Webasto ab. Er ist jedoch widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen für Rechnung Webastos einzuziehen, wobei Webasto diese Ermächtigung nur widerrufen wird, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere, wenn er seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist Webasto berechtigt den Käufer der Vorbehaltsware über die Abtretung der Ansprüche zu informieren und die entsprechenden Forderungen einzuziehen. Mit der Information des Käufers der Vorbehaltsware über die Forderungsabtretung erlischt das Recht des Käufers die entsprechenden Forderungen einzuziehen automatisch. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, Webasto sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Einziehung der Forderungen zur Verfügung zu stellen.

d) Übersteigt der Wert der für Webasto bestehenden Sicherheit die Forderungen Webastos insgesamt um mehr als 20 %, so gibt Webasto auf Verlangen des Käufers nach Wahl Webastos die darüberhinausgehenden Sicherheiten frei.

e) Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so ist er verpflichtet, auf seine Kosten alle zumutbaren Maßnahmen (wie beispielsweise Registrierungs- oder Publikationserfordernisse) zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

13. Rücktritt, Vertragsbeendigung

13.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Webasto unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist – soweit eine solche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist – vom Vertrag zurückzutreten.

13.2  Im Falle einer Vertragspflichtverletzung von Webasto ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

13.3 Handelt es sich bei zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag um einen längerfristigen Ver-trag (Dauerschuldverhältnis), so ist jede Partei bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, die – im Falle behebbarer Pflichtverletzungen – trotz schriftlicher Abmahnung nicht in angemessener Frist abgestellt werden, berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle der ganz oder teilweisen Beendigung des Vertrages durch Kündigung werden die Parteien sich über die Abwicklung der noch laufenden Verpflichtungen aus bereits getätigten Lieferabrufen, insbesondere des Ausgleichs noch offener Forderungen, der Lieferung bereits hergestellter Kaufgegenstände und der Rückgabe ggf. überlasse-ner und im Eigentum der jeweils anderen Partei stehender Dokumente, Unterlagen, Materialien und sonstiger Informationen verständigen.

14. Exportkontrollklausel

Die Erfüllung der Pflichten von Webasto gemäß dem jeweiligen Vertrag stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund anwendbarer Exportkontrollbestimmungen, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen nach anwendbarem Recht entgegenstehen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren stellen keinen Verzug seitens Webasto dar. Etwaige Fristen und Lieferzeiten verlängern sich entsprechend. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, bzw. ist die von Webasto geschuldete Lieferung oder Leistungserbringung nicht genehmigungsfähig, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Kaufgegenstände als nicht geschlossen. Der Käufer hat bei Weitergabe der von Webasto gelieferten oder erbrachten Kaufgegenstände an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten.

15. Compliance

15.1 Sofern es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, verpflichten sich die Parteien, im Zusammenhang mit dem Vertrag, die geltenden Gesetze einzuhalten und keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit, insbesondere wegen Betrugs oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, einschließlich Import- und Exportkontrolle, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder sonstige Korruptionsstraftaten oder vergleichbarer Delikte der Parteien, der bei den Parteien beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen können. Bei einem Verstoß hiergegen steht der jeweils anderen Partei ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Vertrags und das Recht zum Abbruch etwaiger Verhandlungen darüber zu. Unabhängig vom Vorgenannten ist jede Partei verpflichtet, alle sie und die Geschäftsbeziehung betreffenden Gesetze und Regelungen, insbesondere auch zum Datenschutz, vollständig einzuhalten.

15.2 Webasto hat zur Sicherstellung von wesentlichen rechtlichen Anforderungen innerhalb der Webasto Gruppe einen Code of Conduct erlassen, der für alle Mitarbeiter von Webasto verpflichtend einzuhalten ist. Darüber hinaus wird Webasto keinerlei Code of Conducts, Nachhaltigkeits-, Compliance oder sonstigen vergleichbaren Dokumente, Bedingungen und/oder Unterlagen des Käufers akzeptieren. Die Durchführung eines Compliance-Audits an den Standorten von Webasto ist dem Käufer nicht gestattet, es sei denn, Webasto hat diesem im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt und die Parteien haben sich auf den Umfang und Inhalt eines solchen Audits durch Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung geeinigt.

16. Geltendes Recht

16.1 Soweit in dem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, unterliegt der Vertrag, einschließlich dieser Webasto AGB, dem Recht des Staates, in dem sich der Geschäftssitz des beauftragten Webasto Unternehmens befindet. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

16.2 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher und hat dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Staates, an dem sich der Geschäftssitz von Webasto befindet, so bleiben die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.

17. Verbraucherstreitbeilegung

17.1 Webasto weist darauf hin, dass die Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bei Onlineverträgen über nachfolgenden Link: ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Plattform zur Verfügung stellt.

17.2 Webasto ist bereit, im Falle von Streitigkeiten mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de

18. Datenschutz

Sämtliche zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Käufern werden ausschließlich für die Erbringung und Abwicklung der Leistungen und Pflichten im Rahmen des Kaufs von Waren und Dienstleistungen aus dem Sortiment des Onlineshops von Webasto erhoben und verarbeitet, jeweils im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DS-GVO und entsprechender nationaler Begleitgesetze. Details zur Datenerhebung und Verarbeitung und zum Schutz sind in der Webasto Datenschutzerklärung www.webasto.com/de/datenschutz geregelt, die auf www.webasto-charging.com abrufbar ist.

19. Vertragsänderungen, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

19.1 Änderungen des Vertrags haben stets schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für die Schriftformklausel in Ziffer 19.1 Satz 1.

19.2 Webasto und der Käufer vereinbaren für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag die Zuständigkeit des Gerichtsstandes am Geschäftssitz des beauftragten Webasto Unternehmens, sofern es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für den Käufer gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung unter den vorgenannten Voraussetzungen ausschließlich. Webasto ist daneben berechtigt, eine Klage gegen den Käufer auch bei den für den Geschäftssitz des Käufers zuständigen Gerichten zu erheben.

19.3 Sollte eine Bestimmung dieser Webasto AGB oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Webasto AGB oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

20. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Online Bestellungen

Schließt der Käufer den Vertrag als Verbraucher, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe folgender Widerrufsbelehrungen zu:

20.1 Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über Waren:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beträgt die Widerrufsfrist vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Webasto Thermo & Comfort SE,
Friedrichshafener Str. 9
82205 Gilching
Deutschland
E-Mail: info.de@webasto-charging.com
Tel.: +49 (89) 8 57 94-0
Fax.: +49 (89) 8 57 94-4 48

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das diesen AGB als Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Webasto Neubrandenburg GmbH, Werner-Baier-Straße 1, 17033 Neubrandenburg, Deutschland, zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absenden bzw. übergeben. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

a) bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, und

b) bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Bei einem Widerruf der gesamten Bestellung wird dem Kunden die Versandkostenpauschale vollständig erstattet. Bei einem Widerruf eines Teils einer Bestellung wird die Versandkostenpauschale nur erstattet, wenn auf die widerrufene Ware tatsächlich Versandkosten entfallen sind. Versandkosten werden insoweit nicht erstattet, als sie dem Kunden zusätzlich entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die von Webasto angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.

20.2 Für den Widerruf können Sie jeweils das nachstehende Muster verwenden.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden Sie es zurück, und zwar an:

Webasto Thermo & Comfort SE („Webasto“)
Friedrichshafener Str. 9
82205 Gilching
Deutschland
Postfach 1410, 82199 Gilching
Tel.: +49 (89) 8 57 94-0
Fax.: +49 (89) 8 57 94-4 48
E-Mail: info.de@webasto-charging.com

Widerruf

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________
________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: __________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

Das Muster-Widerrufsformular können Sie unter webasto-charging.com/default/agb unserer Homepage herunterladen.